Ablauf

 

Therapiewunsch

Sofern die Überlegung besteht, dass bei Vorliegen einer aktuellen Problematik Psychotherapie hilfreich sein kann, können Sie gerne Kontakt zu mir aufnehmen, um nach einer kurzen telefonischen Abklärung ein persönliches Erstgespräch - die sogenannte Psychotherapeutische Sprechstunde - in der Praxis zu vereinbaren. Unabhängig davon besteht die Möglichkeit der unverbindlichen Aufnahme auf eine Warteliste. 

 

Psychotherapeutische Sprechstunde

Zur Abklärung des Vorliegens eines Verdachts auf eine psychische Erkrankung können nach telefonischer Terminvereinbarung 1 bis 5 Psychotherapeutische Sprechstunden zu je 50 Minuten in Anspruch genommen werden. Die Nutzung einer solchen Psychotherapeutischen Sprechstunde ist zur Aufnahme einer Probatorik und damit einer Psychotherapie verpflichtend, es sei denn, dass im Rahmen einer psychischen Erkrankung bereits eine stationäre oder rehabilitative Behandlung stattfand. Leider kann oftmals zeitlich nicht unmittelbar eine Behandlung in Aussicht gestellt werden, aber eine unverbindliche Aufnahme auf eine Warteliste erfolgen. Parallel besteht die Möglichkeit, sich (auch) in anderen Praxen nach einem freien Therapieplatz zu erkundigen. Die Psychotherapeutische(n) Sprechstunde(n) ist bzw. sind hinsichtlich einer weiterführenden Probatorik bzw. Behandlung also nicht bindend an die Fachkraft, die sie durchgeführt hat.   

 

Probatorik

Im Rahmen der so genannten 2 bis 6 Sitzungen umfassenden Probatorik - der (weiteren) Diagnostik- und Kennenlernphase - kann vertiefend festgestellt werden, ob eine Indikation für eine Psychotherapie vorliegt. Ebenso werden bei diesen Terminen alle fachlichen und individuellen Fragen im Zusammenhang mit der Probatorik bzw. einer sich daran anschließenden Psychotherapie beantwortet. Am Ende der Probatorik wird geklärt, ob eine Psychotherapie von Patienten- bzw. ggf. Sorgerechtspersonenseite gewünscht wird und die Rahmenbedingungen für eine Behandlung vorliegen.

 

Bezugspersonenarbeit

Im Zuge der Behandlung von Kindern werden in der Regel die Bezugspersonen über ein eigenes, bestimmtes - üblicherweise geringeres - Kontingent mit separaten Sitzungen in die Therapie einbezogen, um die Behandlung des Kindes im fachlichen Austausch mit dem Therapeuten begleiten zu können.

Bei Jugendlichen wird je nach Alter, Entwicklungsstand, persönlichen Lebensumständen und individueller Problemlage abgewogen, ob, bzw. in welchem Umfang, Bezugspersonensitzungen stattfinden. Hierbei kommt es insbesondere auf die Einschätzung der/des Jugendlichen selbst an.

 

Antrag

Eine Psychotherapie beantragen können die Sorgerechtspersonen für ihr Kind. Bei gemeinsamem Sorgerecht müssen beide Sorgeberechtigten einer Psychotherapie schriftlich zustimmen.

Ab dem Alter von 15 Jahren haben Jugendliche grundsätzlich die Möglichkeit, eigenständig und alleine eine Psychotherapie zu beantragen.

Eine ambulante Psychotherapie erfolgt alters- und erkrankungsunabhängig stets auf freiwilliger Basis und kann nur so erfolgreich sein.